Elektrostimulation

"Elektrobehandlung zur gezielten Behandlung von schlaffen Lähmungen mit genau definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Schädigungsgrad der Lähmung angepaßt sind. Hierzu zählen Exponentialströme (ggf. Schwellströme). Durch gezielte bipolare, meist jedoch monopolare selektive Reizung der geschädigten Muskels sollen Atrophie und Degeneration der Muskulatur verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden."

Elektrostimulation bei Lähmungen
(Definition laut VdAK-Rahmenvertrag)

Definition:Elektrotherapie/-behandlung unter Verwendung von niederfrequenten Reizströmen mit definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Grad der Lähmung angepasst sind.

Therapeutische Wirkung:

  • Reizung der Nervenfaser zur Muskelstimulation.
  • Reizung der Muskelfaser bei vollständiger Denervierung der Muskulatur.

Schädigungen/Funktionsstörungen:

  • komplette/inkomplette motorische Parese (schlaff/spastisch)/sensomotorische Defizite der Extremitäten

Therapieziel:

  • Erhaltung der Kontraktionsfähigkeit.
  • Verminderung einer Atrophie,
  • Verminderung der Spastik.

Leistungen:

  • Anlegen der Elektroden je Muskel-Nerveinheit gemäß Indikation und Behandlungsplan.
  • Behandlung entsprechend des Behandlungsplanes mit definierten Impulsen und Intervallen und der individuellen Anpassung der Reizparameter an den geschädigten Muskel bzw. an die geschädigten Muskeln.

Regelbehandlungszeit: Richtwert: je Muskelnerveinheit 5 bis 10 Minuten.